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Inhalt:

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1.       Checkliste für Sparer und Kapitalanleger

2.       Rund ums Girokonto

1. Checkliste für Sparer und Kapitalanleger

Gutgläubige Sparer und Kapitalanleger werden in Deutschland jährlich um einige Milliarden Euro geprellt. Unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften ziehen ihnen mit einer Reihe simpler, aber offenbar wirkungsvoller Tricks das Geld aus der Tasche. Damit nicht auch Sie dubiosen Anbietern auf den Leim gehen, sind hier einige Fragen zusammen gestellt, mit denen Sie die Seriosität der Unternehmen prüfen können.

Wie wurde der erste Kontakt hergestellt?
Legen Sie Ihr Geld nie bei einer Firma oder Institution an, die sich unaufgefordert bei Ihnen telefonisch gemeldet hat. Kein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen wird unaufgefordert telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Das ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig.

Auch wenn Verwandte oder Bekannte vom Anbieter als Referenz genannt werden oder diese Sie sogar selbst wegen der Vereinbarung eines Beratungstermins ansprechen, ist das noch kein Beleg für die Seriosität der Geldanlage. Häufig werden nichtsahnende, bereits selbst zum Opfer gewordene Kunden benutzt, um an neue Anleger heranzukommen.

Wie hoch ist die versprochene Rendite?
Lassen Sie sich nicht durch versprochene Traumrenditen blenden. Als Maßstab nehmen Sie die aktuelle Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen. Diese erfahren Sie aus den Wirtschaftsteilen überregionaler Tageszeitungen und bei jedem Kreditinstitut. Liegt die versprochene Rendite höher, ist die Anlage auch riskanter. Renditen von zehn und mehr Prozent jährlich sind in aller Regel nur mit hochspekulativen Anlageformen erzielbar, bei denen Sie jederzeit mit einem Teil-oder Totalverlust des Anlagebetrages rechnen müssen.

Selbst wenn Verwandte oder Bekannte die versprochene Verzinsung bereits erhalten haben, spricht das nicht zwingend für die Seriosität des Angebotes. Denn häufig werden den Anlegern anfangs die versprochenen hohen Renditen gezahlt, um über Mundpropaganda neue Kunden gewinnen zu können. Allerdings fließen die Gewinne dabei nicht aus tatsächlich erwirtschafteten Erträgen, sondern aus den Anlagegeldern der Neukunden.

Wer ist der Anbieter?
Auf dem freien Kapitalmarkt tummeln sich viele Dilettanten und Ganoven. Verlangen Sie deshalb aussagefähige Informationen über die bisherige Tätigkeit des Anbieters. Hochglanzprospekte und repräsentative Büroräume sind häufig nur Blendwerk. Auch professionell klingende Berufsbezeichnungen wie "Finanzberater" oder "Vermögensberater" sind mit Vorsicht zu genießen. Jeder Laie kann sich so nennen, weil diese Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind. Überprüfen Sie unbedingt den Anbieter. Einschlägige Informationen finden Sie in Wirtschaftsmagazinen wie "Finanztest" oder bei der Verbraucherzentrale.

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2. Rund ums Girokonto

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Wer am Wirtschaftsleben teilnehmen will, kann auf das Girokonto nicht verzichten. Lohn und Gehalt werden praktisch nur noch überwiesen und selbst Sozialhilfeempfänger werden von den Ämtern bedrängt, sich ein Girokonto zuzulegen. Da Zahlungen bereits überwiegend bargeldlos abgewickelt werden, führt kein Weg am persönlichen Finanzmanager vorbei. Hier erfahren Sie,

  • worauf Sie achten sollten, damit Ihre Bankverbindung stimmt
  • wie Sie über Ihr Girokonto verfügen können<
  • welche Bankkarten was bieten
  • wer welches Konto braucht<
  • wie Sie doch noch an ein Girokonto kommen
  • wann die Bank das Konto kündigen darf

  • So wählen Sie die richtige Bank

    Wer ein Girokonto eröffnen will, sollte zunächst den Dschungel der Preismodelle und Gebühren durchforsten: Einige Banken berechnen Pauschalpreise für die Kontoführung, andere einen Grundpreis plus Kosten für einzelne Buchungsgänge. Auch die kostenlose Kontoführung wird angeboten. Doch Vorsicht: Wer beispielsweise viele Daueraufträge unterhält, fährt schlecht mit einer Bank, die zwar kostenlos das Konto führt, dafür aber bei den Aufträgen kräftig abkassiert. Übrigens: Einige Kreditinstitute bieten spezielle Konditionen für Studenten, Auszubildende, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder.


    Für die Wahl des Kreditinstitutes sollten nicht nur die Konditionen für die Kontoführung überprüft werden. Wichtig ist z.B. auch, ob es eine Geschäftsstelle der Bank in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes gibt. Denn Fahrt-, Telefon- und Portokosten sowie Gebühren für die Nutzung fremder Geldautomaten können ein vermeintlich günstiges Angebot wirtschaftlich unattraktiv machen. Daran sollten Sie besonders denken, wenn Sie mit einer Direktbank liebäugeln. Diese Institute unterhalten keine Geschäftsstellen, sondern erledigen alle Geschäfte via Telefon, Fax oder Computer.

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    Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrifteinzug
    Die Überweisung ist insbesondere für den einmaligen oder gelegentlichen Geldtransfer des Kontoinhabers geeignet. Der Vorteil: Der Kunde bestimmt selbst, ob und wann er das Geld überweist und kann den Auftrag noch bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Empfängerkonto (circa zwei bis drei Bankarbeitstage) widerrufen.

    Per Dauerauftrag können Kunden zu Lasten ihres Kontos gleich hohe Geldbeträge zu bestimmten Terminen überweisen. So lassen sich etwa regelmäßig zum Monatsanfang Miete, Schul- oder Zeitungsgeld bezahlen. Der Dauerauftrag kann wie die Überweisung innerhalb von zwei bis drei Tagen zurückgerufen werden. Wichtig: Eine Kündigung oder Abänderung dauert oft mehrere Bankarbeitstage. Informieren Sie die Bank deshalb rechtzeitig darüber.

    Für wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlicher Höhe, wie z. B. Telefon- und Stromgebühren, ist das Lastschrifteinzugsverfahren am praktischsten. Es gibt zwei Arten, per Lastschrift zu bezahlen: die Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag.

    Bei der Einzugsermächtigung beauftragt der Kunde ein Unternehmen, Geld vom Konto einzuziehen. Deshalb kann er die Lastschrift innerhalb von sechs Wochen kostenfrei bei seiner Bank zurückgeben. Danach lohnt sich ein Widerruf in der Regel nicht mehr. Erlaubt ein Unternehmen nur die Zahlung per Einzugsermächtigung, müssen sich Kunden unter bestimmten Voraussetzungen darauf einlassen.

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    Weniger empfehlenswert ist das Abbuchungsverfahren. Hier bevollmächtigt der Kunde seine Bank, den entsprechenden Betrag vom Konto abzubuchen. Ist das Geld dem Empfänger gutgebucht, kann es nicht mehr zurückgeholt werden. Wer sich also nicht beeilt, muss eine falsche Abbuchung direkt beim Verkäufer reklamieren - mit dem Risiko, lange oder sogar vergeblich auf sein Geld zu warten.

    Welche Karte darf es sein?
    Je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten des Kunden bieten Banken verschiedene Karten an.

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    Mit der Kundenkarte lassen sich lediglich Kontoauszüge drucken und Bargeld am Schalter holen.

    Die Maestro-Karte (früher ec-Karte) ermöglicht zusätzlich die Bargeldabhebung am Geldautomaten. Beim Händler können Verbraucher damit unter Eingabe der Geheimnummer (electronic cash) oder durch Unterschrift (Einzugsermächtigung) ihre Ware bezahlen.

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    Wer die Maestro-Karte mit Geldchip nutzt, kann auch kleinere Geldbeträge an Automaten begleichen. Der Chip wird dazu mit Bargeld aufgeladen und dient als elektronische Geldbörse. So braucht man beispielsweise für Parkgebühren oder Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs kein Kleingeld parat zu haben. Der Nachteil: Geht die Karte verloren, ist auch das Geld weg.

    Mit Kreditkarte und Unterschrift dürfen Kontoinhaber bei allen Vertragspartnern der Kreditkartenfirma weltweit bargeldlos bezahlen. Wer die mitunter hohen Gebühren nicht scheut und die PIN parat hat, kann auch Bares an Geldautomaten abheben.

    Vom Guthabenkonto bis zum Spezialkonto für Wertpapiere
    Es gibt mehr Kontoformen für den Zahlungsverkehr als nur das Standard-Gehaltskonto. Vor allem Eheleute können zwischen verschiedenen Optionen wählen.

    Gehaltskonto heißt ein Girokonto, auf das ein regelmäßiges Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Nur wenige Banken bieten dafür eine Verzinsung des Guthabens an. Nachfragen kann sich trotzdem lohnen! Privatgirokonten, auf die kein Gehalt eingeht, können auch als Mietkonten, Baukonten oder Konten für Klassenfahrten etc. angelegt werden.

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    Für finanziell schlechter gestellte Kunden und solche, die von den Kreditinstituten mit mangelhafter Bonität bewertet werden, bieten sich Guthabenkonten an. Inhaber dieser Konten können nur Gutschriften entgegennehmen sowie Auszahlungen im Rahmen ihres Guthabens tätigen. Rutscht der Saldo ins Minus ab, wird das Konto gesperrt.

    Über ein Gemeinschaftskonto können mehrere Personen walten. Je nach Kontoart haben sie unterschiedliche Rechte und Pflichten.

    Beim Und-Konto dürfen die Kontoinhaber - meist Eheleute oder Erbengemeinschaften - nur gemeinsam verfügen. In der praktischen Handhabung kann das Probleme bereiten, weil für alle Auszahlungen und Transaktionen auch alle Kontoinhaber unterschreiben müssen. Sinnvoll ist dies nur, wenn jeder immer die genaue Kontrolle über alle Vorgänge auf dem Konto haben soll. Abhängig ist man auch im Todesfall: Stirbt einer der Kontoinhaber, darf der andere nur zusammen mit den Erben über das Konto verfügen. Umgekehrt sind auch Geldeintreibern die Hände gebunden. So dürfen Gläubiger das Konto nur pfänden, wenn sie gegen jeden einzelnen Kontoinhaber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben. Sitzt dagegen nur ein Ehepartner in der Schuldenfalle, darf das gemeinsame Guthaben auf dem Und-Konto nicht angetastet werden.

    Beim Oderkonto ist es andersherum. Jeder Kontoinhaber kann unabhängig vom anderen seine Geldgeschäfte alleine tätigen. Diese Unabhängigkeit hat aber auch einen Nachteil: Selbst wenn nur einer der Kontoinhaber jemandem Geld schuldet, darf das Gemeinschaftskonto gepfändet werden. Erwirbt also beispielsweise die Ehefrau einen neuen Külschrank und zahlt nicht, haftet der Mann mit. Tipp: Verschuldete Eheleute sollten sich besser für zwei Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung oder für ein Und-Konto entscheiden.

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    Mit einem Wertpapiertransaktionskonto können Verbraucher ihre Wertpapiergeschäfte abwickeln. Hierauf überweist man z.B. monatlich einen Betrag, von dem dann je nach Auftrag Fondsanteile oder Aktien gekauft werden. Anders als beim Gehaltskonto gibt es für das Guthaben meistens Zinsen.

    Anderkonten dürfen nur von einem begrenzten Personenkreis geführt werden. So lassen z. B. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater die Geldzahlungen ihrer Klienten über dieses Sonderkonto laufen. Bei einem Hauskauf beispielsweise überweist der Käufer den Kaufpreis meist auf ein Notaranderkonto, von wo aus dann die Zahlung abgewickelt wird. Da dieser Bezahlweg für Käufer und Verkäufer am sichersten ist, sollten beide darauf bestehen.

    Girokonto noch nicht für jedermann
    Noch immer viele Verbraucher haben unverschuldet keinen Zugang zu einem Girokonto. Sie müssen deshalb hohe Gebühren für einen Geldtransfer zahlen und haben oft Schwierigkeiten, Gehalt oder Sozialleistungen entgegen zu nehmen.

    Einen gesetzlich geregelten und garantierten Kontozugang gibt es bisher lediglich bei den Sparkassen in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - allerdings mit Ausnahmen.

    Die übrigen Kreditinstitute haben zwar zugesagt, jedem die Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, doch viele halten sich nicht daran. Das sollten betroffene Verbraucher nicht hinnehmen. Nach einem Urteil des Landgerichts Bremen vom 16.06.2005 (Az. 2-0-408/05) müssen Banken, die über einen Dachverband Mitglied des Zentralen Kreditausschusses sind, auf Wunsch allen Kunden ein sogenanntes Girokonto für Jedermann einrichten. Insolvenz, Pfändungen oder vorherige unerlaubte Kontoüberziehungen sind kein Grund, einen Kunden auszugrenzen.

    Tipp: Verweigert Ihnen die Bank die Einrichtung eines Guthabenkontos, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder beschweren Sie sich beim Bundesverband deutscher Banken.

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    Kontokündigung: Keine Ewigkeitsgarantie
    Inhaber eines Girokontos können dieses jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Möchte dagegen die Bank das Geschäftsverhältnis beenden, muss sie dem Kunden eine angemessene Frist setzen (mindestens einen Monat). Dem Kontoinhaber muss genügend Zeit bleiben, seinen Dispositionskredit abzutragen und ein neues Girokonto bei einem anderen Kreditinstitut zu eröffnen. Für die Auflösung des Kontos dürfen keine Gebühren berechnet werden.

    Weitaus häufiger kündigen Banken fristlos. Das ist aber nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Macht der Kunde z.B. falsche Angaben über seine Vermögenslage oder beleidigt er das Bankpersonal, liegt ein solches gravierendes Fehlverhalten vor. Kein wichtiger Grund sind dagegen eine einmalige Kontopfändung oder die unerlaubte Überziehung eines Girokontos.

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